Das PSG enthält keine Bestimmungen darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine aufgelöste Privatstiftung in eine werbende rückgewandelt werden kann. Allenfalls kommt eine analoge Anwendung des § 215 AktG in Betracht. Die dafür konkret ins Treffen geführten Argumente überzeugen nicht, obgleich im vorliegenden Fall die Zulässigkeit einer Analogie nicht abschließend zu beurteilen war. Das PSG unterscheidet deutlich zwischen Änderung und Widerruf der Privatstiftung. Dem Vorstand kommt keine Kompetenz im Zusammenhang mit dem Widerruf der Privatstiftung nach deren Entstehung zu. Dies belegt die gesetzgeberische Billigung der autonomen Entscheidung des Stifters und die Missbilligung deren Unterlaufung durch den Vorstand.
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Aicher Zur Zulässigkeit der Fortsetzung einer aufgelösten Privatstiftung. wbl 24, 418–421 (2010). https://doi.org/10.1007/s00718-010-1679-1
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00718-010-1679-1