Voraussetzung einer an die Zustimmung des Urhebers geknüpften Werkverwertung in Form der Vervielfältigung, Verbreitung oder Zurverfügungstellung ist es, dass das Werk in der verwerteten Form annähernd den sinnlichen Eindruck des Originalwerks in seinen wesentlichen schöpferischen Zügen vermittelt, mag es auch infolge Bearbeitung nicht dessen Originalgröße aufweisen. Diese Voraussetzung liegt nicht vor, wenn ein Gemälde (Acryl auf Leinen, Originalgröße 120 cm x 160 cm) auf im Internetauftritt eines Hotels eingestellten Fotografien der Hotelräumlichkeiten als Wandschmuck im Hintergrund der abgebildeten Räume in einer Größe von nicht einmal einem Hundertstel der Originalgröße (bei Wiedergabe des Bildschirminhalts im Format A 4) sichtbar ist.
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Schuhmacher Zur Werkverwertung in Form der Vervielfältigung, Verbreitung oder Zurverfügungstellung. wbl 24, 316 (2010). https://doi.org/10.1007/s00718-010-1654-x
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00718-010-1654-x