Ermöglicht der Arbeitgeber den Arbeitnehmern im Rahmen einer "Incentive-Aktion" den kostenlosen Erwerb eines Privatpilotenscheines, wenn sich diese dafür verpflichten, für weitere drei Jahre im Konzern zu bleiben, handelt es sich um Ausbildungskosten iSd § 2d AVRAG. Wird die Rückzahlung der Kosten für den Fall der Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne Aliquotierung vereinbart, ist diese Vereinbarung zur Gänze unwirksam.
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Grillberger Privatpilotenschein als Ausbildung. wbl 24, 144–145 (2010). https://doi.org/10.1007/s00718-010-1592-7
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00718-010-1592-7