Die D&O-Versicherung findet in Österreich seit einigen Jahren sowohl bei Großunternehmen als auch in der mittelständischen Wirtschaft zunehmend Verbreitung. Es handelt sich dabei um eine "Manager-Haftpflichtversicherung", die idR Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats hinsichtlich ihrer Tätigkeit erfasst. In Österreich noch wenig, in Deutschland aber seit einigen Jahren viel diskutiert ist (ua) die Frage, wer bei der AG bzw GmbH denn überhaupt für den Abschluss solcher Versicherungsverträge zuständig ist. Dieser Frage soll im Folgenden anhand der deutschen Diskussion nachgegangen werden.
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Gruber, M., Wax, T. Wer ist für den Abschluss einer D&O-Versicherung zuständig?. wbl 24, 169–176 (2010). https://doi.org/10.1007/s00718-010-1575-8
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00718-010-1575-8
Deskriptoren
- Aufsichtsrat
- Corporate Governance Bericht
- D&O-Versicherung
- Gesamtbezüge
- GmbH-Geschäftsführer
- Vergütung
- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
- Versicherung für fremde Rechnung
- Versicherungsentgelt
- Vorstand
- ABGB: §§ 879, 1014
- AktG: §§ 71, 74, 78, 98
- BGB: § 134
- dAktG: §§ 87, 113
- dGmbHG: § 46
- dHGB: § 285
- GmbHG: §§ 15, 18, 20, 35
- UGB: §§ 239, 243b
- VersVG: §§ 74 ff