Kartellrecht und Lauterkeitsrecht sind Teile eines Gesamtsystems, das den freien und lauteren Wettbewerb schützt. Beide Rechtsgebiete sind europäisch geprägt, beide regeln das Marktverhalten. Damit kommt es zwangsläufig zu Überschneidungen. Nach der Rechtsprechung des OGH kann, anders als nach der deutschen Rechtsprechung, ein Kartellrechtsverstoß auch als Rechtsbruch iSd Generalklausel des UWG verfolgt werden.
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Griss, I. Schnittstellen zwischen Kartell- und Lauterkeitsrecht. wbl 24, 1–5 (2010). https://doi.org/10.1007/s00718-009-1556-y
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00718-009-1556-y