Vereinbarungen über eine pauschale Vergütung einer Diensterfindung können auch während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses rechtswirksam getroffen werden. Der Gefahr einer Benachteiligung des Dienstnehmers kann mit der rückwirkenden Anpassung der Vergütung gem § 10 PatG begegnet werden. Ein Verzicht des Dienstnehmers auf diesen Anspruch ist unwirksam.
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Grillberger Pauschalvergütungen für Diensterfindungen zulässig. wbl 23, 608–610 (2009). https://doi.org/10.1007/s00718-009-1536-2
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00718-009-1536-2