Auf einen aufsichtsratsähnlichen Beirat einer Privatstiftung ist die Unvereinbarkeitsbestimmung des § 23 Abs 2 PSG analog anzuwenden. Die Aufsichtsratsähnlichkeit eines Beirats bestimmt sich nach den in § 25 Abs 1 PSG dem Aufsichtsrat zugewiesenen Aufgaben.
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Aicher Zur Besetzung des Beirats einer Privatstiftung mit Begünstigten. wbl 23, 562 (2009). https://doi.org/10.1007/s00718-009-1506-8
DOI: https://doi.org/10.1007/s00718-009-1506-8