Die Vorgabe vertraglicher Bedingungen für den Betrieb, bei denen eine wirtschaftliche Führung unter zumutbaren Voraussetzungen von vornherein nicht möglich ist, durch den Unternehmer, der grundsätzlich über umfassende und weitreichende Information über die Ertragsfähigkeit seiner Betriebe verfügt oder jedenfalls verfügen kann, stellt einen begründeten Anlass für eine Eigenkündigung des Handelsvertreters dar, wodurch der Ausgleichsanspruch gewahrt bleibt.
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Aicher Begründeter Anlass für Eigenkündigung des Handelsvertreters. wbl 23, 517 (2009). https://doi.org/10.1007/s00718-009-1501-0
DOI: https://doi.org/10.1007/s00718-009-1501-0