Ein Bonussystem für fondsgebundene Lebensversicherungen, bei dem jeder Versicherungsnehmer, der zwei neue Kunden für diese Lebensversicherung namhaft macht, die in der Folge einen solchen Vertrag schließen, eine Vergütung in der Höhe einer Monatsprämie gutgeschrieben erhält, eine weitere Monatsprämie, wenn alle Neukunden weitere zwei Neukunden werben sowie ab Komplettierung der dritten Ebene bis einschließlich der zwölften Ebene jeweils zusätzliche Prämien gutgeschrieben erhält (Strukturvertrieb in der Form eines Pyramidensystems), verstößt gegen § 1 Abs 1 Ziff 1 UWG. Ziff 14 des Anhangs zum UWG ist wegen des darin enthaltenen Verweises auf § 27 UWG nicht erfüllt.
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Schuhmacher, W. Unzulässiger Strukturvertrieb durch Laienwerbung (Pyramidensystem) für fondsgebundene Lebensversicherungen. wbl 23, 517 (2009). https://doi.org/10.1007/s00718-009-1496-6
DOI: https://doi.org/10.1007/s00718-009-1496-6