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Zur Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen wegen Verdachts des Verstoßes gegen Art 81 EG über Ersuchen der Wettbewerbsbehörde eines anderen Mitgliedstaates

  • Rechtsprechung
  • Wettbewerbs- und Markenrecht
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Wirtschaftsrechtliche Blätter

Art 81 Abs 1 EG: Es besteht kein Zweifel, dass kartellrechtswidrige Absprachen zwischen vier von einigen wenigen marktführenden Unternehmen auf einem nationalen Markt geeignet sind, den zwischenstaatlichen Handel iSd Art 81 Abs 1 EG spürbar zu beeinträchtigen. Art 22 VO (EG) 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Art 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln: Art 22 VO (EG) 1/2003 ermächtigt die Wettbewerbsbehörden der MS, die in ihren nationalen Rechten vorgesehenen Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung auch für eine andere Wettbewerbsbehörde durchzuführen und die auf diese Weise erhaltenen Informationen an diese Behörde weiterzuleiten. Entgegenstehendes nationales Recht ist aufgrund des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts unwirksam. Die Ermittlungshilfe ist auf Verfahren begrenzt, in denen es um eine mögliche Verletzung von Art 81 und/oder 82 EG geht. Wettbewerbsverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs der VO (EG) 1/2003 sind damit nicht umfasst, insb nicht Verfahren zur Untersuchung möglicher Verletzungen nationaler Vorschriften. Die VO (EG) 1/2003 enthält keine Vorgaben, wann eine nationale Wettbewerbsbehörde ein Ersuchen nach Art 22 stellen darf. Ein solches Ersuchen wird aber jedenfalls nur dann berechtigt sein, wenn die Voraussetzungen für einen entsprechenden innerstaatlichen Ermittlungsakt nach dem nationalen Recht der ersuchenden Behörde (insb ein Anfangsverdacht) gegeben sind; Ermittlungsakte im Ausland sollen damit nicht niedrigeren Anforderungen unterliegen als im Inland. Die ersuchende Wettbewerbsbehörde wird daher Angaben zu sämtlichen Umständen zu machen haben, die nach dem nationalen Recht der ersuchten Behörde erforderlich sind, um das Vorliegen der danach benötigten Eingriffsvoraussetzungen prüfen zu können. Insb werden die betroffenen Unternehmen sowie Hinweise auf einen Anfangsverdacht, der Gegenstand und der Zweck der Untersuchung zu spezifizieren sein.

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Schuhmacher Zur Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen wegen Verdachts des Verstoßes gegen Art 81 EG über Ersuchen der Wettbewerbsbehörde eines anderen Mitgliedstaates. wbl 23, 617–619 (2009). https://doi.org/10.1007/s00718-009-1495-7

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/s00718-009-1495-7

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