Die praktische Bedeutung der Frage, nach welchem Recht die Haftung für fehlerhafte Produkte zu beurteilen ist, steigt durch die Zunahme des internationalen Warenverkehrs und die erhöhte Mobilität von Personen. Die Rom II-VO schafft gemeinschaftsweit einheitliche Kollisionsnormen für außervertragliche Schuldverhältnisse und enthält im Gegensatz zum IPRG eine Sonderkollisionsnorm für Schadenersatzansprüche aus Produkthaftung. Im Folgenden werden die Neuregelung nach der Rom II-VO und die Unterschiede zur bisherigen Anknüpfung nach dem IPRG untersucht.
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Rudolf, C. Internationales Produkthaftungsrecht nach der Rom II-Verordnung. wbl 23, 525 (2009). https://doi.org/10.1007/s00718-009-1487-7
DOI: https://doi.org/10.1007/s00718-009-1487-7
Deskriptoren
- Akzessorische Anknüpfung
- Anknüpfungsleiter
- Außervertragliche Schuldverhältnisse
- Ausweichklausel
- Haager Produkthaftungsübereinkommen
- Internationales Produkthaftungsrecht
- Inverkehrbringen
- Produkthaftung
- Rechtswahl
- Rom II-Verordnung
- Voraussehbarkeit des Inverkehrbringens
- VO (EG) Nr 864/2007 (Rom II-VO): Art 5, 14
- IPRG: § 48