Der Tatbestand der irreführenden Unterlassung, der in ständiger Rechtsprechung zu § 2 UWG idF vor der UWG-Novelle 2007 bereits anerkannt war, wurde in Umsetzung des Art 7 RL-UGP im österreichischen UWG in § 2 Abs 4–6 iVm Z 5 des Anhangs erstmals eigenständig gesetzlich geregelt. § 2 Abs 6 UWG sieht für den Fall spezielle Informationspflichten vor, dass der Unternehmer den Verbraucher zum Kauf auffordert. Diese Regelung wirft die bislang noch unzureichend geklärte Frage auf, welche kommerzielle Kommunikation die Informationspflichten nach § 2 Abs 6 UWG auslöst? Ihr wird in diesem Beitrag nachgegangen.
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Thöni, W. Zur "Aufforderung an Verbraucher zum Kauf" (§ 2 Abs 6 UWG). wbl 23, 473 (2009). https://doi.org/10.1007/s00718-009-1468-x
DOI: https://doi.org/10.1007/s00718-009-1468-x
Deskriptoren
- Aufforderung zum Kauf
- Beschränkungen des Kommunikationsmediums
- Geschäftspraxis
- Informationspflichten
- Invitatio ad offerendum
- Irreführung durch Unterlassen
- Kommerzielle Kommunikation
- Konkretisierungsgrad der Werbung
- Lauterkeitsrichtlinie
- Produkt
- RL-UGP
- Verbraucher
- Vertragsabschluss
- RL 2005/29/EG (RL-UGP): Art 2 lit c, Art 7 Abs 1 und 4
- ABGB: §§ 1053 ff
- BGB: § 145
- dUWG: § 5a Abs 3
- PrAG: § 9 Abs 1
- UWG: § 1 Abs 4, Z 1, 5, § 2 Abs 4–6