Den Kommanditisten der Kommanditgesellschaft steht gegen kompetenzwidrige Geschäftsführungsmaßnahmen die actio pro socio zu, mit der sie Ansprüche der Kommanditgesellschaft gegen die GmbH als Komplementärin der Kommanditgesellschaft geltend machen können. Auch eine Sicherung des Anspruchs ist zulässig. Ergeben sich aufgrund der engen Verflechtungen zwischen den Gesellschaftern der KG und der Komplementär-GmbH Treue-, Sorgfalts- und Schutzpflichten der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH auch gegenüber der KG besteht ein Unterlassungsanspruch auch gegenüber dem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH. Das gilt vor allem dann, wenn die Geschäftsführung der GmbH allein in der Führung der Geschäfte der KG besteht.
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Aicher Actio pro socio bei der GmbH & Co – Sicherungsfähigkeit. wbl 23, 412–416 (2009). https://doi.org/10.1007/s00718-009-1437-4
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00718-009-1437-4