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Zur Unterbrechung eines Sicherungsverfahrens bis zur Erledigung eines Vorabentscheidungsersuchens in einem anderen Verfahren; Änderung der Rsp

  • Rechtsprechung
  • Wettbewerbsrecht; Domainnamen
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Wirtschaftsrechtliche Blätter

Bestehen Zweifel, ob die Rechtsgrundlage des zu sichernden Anspruchs mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, droht eine Verletzung von Gemeinschaftsrecht, wenn eine eV ungeachtet insofern bestehender Auslegungszweifel erlassen wird. Wiegen diese Zweifel so schwer, dass sie ungeachtet der in Sicherungsverfahren auch für Höchstgerichte nicht bestehenden Vorlagepflicht ein Vorabentscheidungsersuchen rechtfertigen, so muss es auch zulässig sein, dieses Verfahren bis zur Erledigung eines in einem anderen Verfahren gestellten Vorabentscheidungsersuchens zu unterbrechen. Denn in beiden Fallgestaltungen wird im Sicherungsverfahren abgewartet, bis die präjudizielle Rechtsfrage zur Auslegung höherrangigen Rechts in einem anderen Verfahren entschieden ist und es kann daher in gleicher Weise dazu kommen, dass der einstweilige Rechtsschutz zunächst versagt wird, obwohl sich die Auslegungszweifel letztlich als unberechtigt erweisen. Ein sachlicher Grund für eine Differenzierung zwischen einem (zulässigen) Vorabentscheidungsersuchen und einer (angeblich unzulässigen) Unterbrechung ist daher nicht zu erkennen.

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Schuhmacher Zur Unterbrechung eines Sicherungsverfahrens bis zur Erledigung eines Vorabentscheidungsersuchens in einem anderen Verfahren; Änderung der Rsp. wbl 23, 364–365 (2009). https://doi.org/10.1007/s00718-009-1419-6

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