Art 17 Abs 2 der RL 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der MS betreffend die selbständigen Handelsvertreter: 1. Art 17 Abs 2 lit a der RL 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der MS betreffend die selbständigen Handelsvertreter ist dahin auszulegen, dass er nicht erlaubt, dass der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters von vornherein durch seine Provisionsverluste infolge der Beendigung des Vertragsverhältnisses begrenzt wird, auch wenn die dem Unternehmer verbleibenden Vorteile höher zu bewerten sind. 2. Art 17 Abs 2 lit a der RL ist dahin auszulegen, dass, falls der Unternehmer einem Konzern angehört, die den Konzerngesellschaften zufließenden Vorteile grundsätzlich nicht zu den Vorteilen des Unternehmers gehören und damit bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters nicht notwendig zu berücksichtigen sind.
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Schuhmacher Zum Ausgleichsanspruch des selbständigen Handelsvertreters bei Vertragsbeendigung; zwingendes Recht; Bestimmung der Höhe. wbl 23, 344–346 (2009). https://doi.org/10.1007/s00718-009-1406-y
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s00718-009-1406-y