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Zur Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer trotz Verlust der organisatorischen Selbständigkeit bei der Übertragung eines Betriebsteils auf ein anderes Unternehmen

  • Rechtsprechung
  • Europarecht
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Wirtschaftsrechtliche Blätter

Art 1 Abs 1 Buchst a und b der RL 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen: Art 1 Abs 1 Buchst a und b der RL 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen ist dahin auszulegen, dass diese Vorschrift auch dann angewandt werden kann, wenn der übertragene Unternehmens- oder Betriebsteil seine organisatorische Selbständigkeit nicht bewahrt, sofern die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten wird und sie es dem Erwerber erlaubt, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen; es ist Sache des vorlegenden Gerichts, das Vorliegen dieser Voraussetzungen zu prüfen.

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Schuhmacher Zur Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer trotz Verlust der organisatorischen Selbständigkeit bei der Übertragung eines Betriebsteils auf ein anderes Unternehmen. wbl 23, 290–293 (2009). https://doi.org/10.1007/s00718-009-1401-3

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