Eine bloße Konkurrenztätigkeit des ehemaligen Angestellten führt nur zu einer Kürzung des Anspruches auf Folgeprovision gem § 6 Abs 4 KollV. Ein Verlust dieses Anspruches gem § 6 Abs 5 KollV setzt ein treuwidriges Verhalten des Angestellten voraus, das über die Konkurrenzierung hinausgeht.
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Grillberger Konkurrenztätigkeit – Kein Verlust der Folgeprovision. wbl 23, 248–249 (2009). https://doi.org/10.1007/s00718-009-1398-7
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00718-009-1398-7