Soweit sich der Bfr gegen die Auffassung der bel Beh, die ihm angelastete Tat sei ihm in subjektiver Hinsicht vorzuwerfen, wendet, ist ihm zu entgegnen, dass sich der Lenker eines Kraftwagens nach der ständigen hg Rsp bei einer Transitfahrt vor der Einreise in das Hoheitsgebiet Österreichs im Fall der Benutzung eines Ecotag-Gerätes auf geeignete Weise davon zu überzeugen hat, dass mit diesem eine automatische Abbuchung von Ökopunkten auch möglich ist. Unterlässt er dies, fällt ihm eine als Verschulden zu qualifizierende Sorgfaltsverletzung zur Last (ua VwGH 13. 12. 2000, 2000/03/0262).
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Krebs Sorgfaltspflicht des Lenkers zur Einhaltung des GüterbeförderungsG. wbl 23, 260 (2009). https://doi.org/10.1007/s00718-009-1382-2
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00718-009-1382-2