Diskonter, welche vor allem über das Internet besonders günstig Produkte vertreiben, liegen im Moment stark im Trend und bedienen sich häufig Hilfspersonen, die diese günstigen Angebote ausfindig machen – dass dabei Handelsvertreterrecht eine Rolle spielen kann, ist wenigen bewusst. Die Ansprüche solcher Vertriebsgehilfen entsprechen (bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen) im Wesentlichen jenen des klassischen Handelsvertreters in Gestalt eines Einkaufsvertreters. Dessen Ausgleichsanspruch ist sowohl in der Rsp als auch in der L bereits einer eingehenden Untersuchung zugeführt worden. Für den Provisionsanspruch kann dies dagegen nicht behauptet werden und die §§ 8, 9, 14 und 15 HVertrG bereiten Vertragsverfassern in der Praxis immer wieder Probleme. Der vorliegende Beitrag soll die Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Provisionsanspruch des Handelsvertreters beleuchten und löst einige ungeklärte Fragen im Hinblick auf den sog "Einkaufsvertreter".
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Völkl, C., Müller, F. Diskontvertrieb, Einkaufsvertreter und Provisionsgestaltung nach dem HVertrG. wbl 23, 105–115 (2009). https://doi.org/10.1007/s00718-009-1355-5
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00718-009-1355-5