An der Implementierung der vormals in der 2. ÜbV enthaltenen "Creeping-in"-Regelung in das ÜbG mit dem ÜbRÄG 2006 wurde kritisiert, dass der Wechsel von einem materiellen hin zu einem formellen Kontrollbegriff hinsichtlich der Ausgestaltung des § 22 Abs 4 ÜbG und der Teleologie der Angebotspflicht infolge "Creeping-in" nicht ausreichend bedacht wurde. Problematischer ist jedoch das Spannungsverhältnis zwischen der besagten Regelung und einem Befreiungstatbestand des ÜbG.
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Jöllinger, C. "Creeping-in" und die Befreiungstatbestände des § 24 ÜbG. wbl 22, 525–526 (2008). https://doi.org/10.1007/s00718-008-1277-7
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00718-008-1277-7