Eine im Exekutionsverfahren als Drittschuldnerin auftretende und im Fall der Übertragung eines vinkulierten Geschäftsanteils gemäß § 76 Abs 4 GmbHG zustimmungsberechtigte GmbH ist gegen den vom Exekutionsgericht festgestellten Schätzwert und die angeordnete Verwertungsart (hier: durch öffentliche Versteigerung) nicht rekurslegitimiert. Gleiches gilt für die Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH.
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Aicher Keine Rekurslegitimation der GmbH gegen Schätzung des Geschäftsanteils im Exekutionsverfahren. wbl 22, 549 (2008). https://doi.org/10.1007/s00718-008-1273-y
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s00718-008-1273-y