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Zur Zulässigkeit der Benutzung einer Marke eines Mitbewerbers (bzw eines dieser Marke ähnlichen Zeichens) in einer vergleichenden Werbung

  • Rechtsprechung
  • Europarecht
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Wirtschaftsrechtliche Blätter

1. Art 5 Abs 1 und 2 der Ersten RL 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über die Marken und Art 3a Abs 1 der RL 84/450/EWG des Rates vom 10. September 1984 über irreführende und vergleichende Werbung in der durch die RL 97/55/EG des EP und des Rates vom 6. Oktober 1997 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass der Inhaber einer eingetragenen Marke nicht berechtigt ist, einem Dritten die Benutzung eines mit seiner Marke identischen oder ihr ähnlichen Zeichens in einer vergleichenden Werbung zu verbieten, die alle in Art 3a Abs 1 der RL 84/450 genannten Zulässigkeitsbedingungen erfüllt. Es ist jedoch, wenn die in Art 5 Abs 1 Buchst b der RL 89/104 verlangten Voraussetzungen für das Verbot der Benutzung eines mit einer eingetragenen Marke identischen oder ihr ähnlichen Zeichens vorliegen, ausgeschlossen, dass die vergleichende Werbung, in der das Zeichen benutzt wird, die in Art 3a Abs 1 Buchst d der RL 84/450 in der durch die RL 97/55 geänderten Fassung genannte Zulässigkeitsbedingung erfüllt. 2. Art 5 Abs 1 Buchst b der RL 89/104 ist dahin auszulegen, dass der Inhaber einer eingetragenen Marke nicht berechtigt ist, einem Dritten die Benutzung eines dieser Marke ähnlichen Zeichens für Waren oder Dienstleistungen, die mit denen, für die die Marke eingetragen wurde, identisch oder ihnen ähnlich sind, in einer vergleichenden Werbung zu verbieten, wenn diese Benutzung beim Publikum keine Verwechslungsgefahr hervorruft, und zwar unabhängig davon, ob diese vergleichende Werbung alle in Art 3a der RL 84/450 in der durch die RL 97/55 geänderten Fassung genannten Zulässigkeitsbedingungen erfüllt oder nicht.

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Schuhmacher, Urlesberger, F. Zur Zulässigkeit der Benutzung einer Marke eines Mitbewerbers (bzw eines dieser Marke ähnlichen Zeichens) in einer vergleichenden Werbung. wbl 22, 427–432 (2008). https://doi.org/10.1007/s00718-008-1211-z

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/s00718-008-1211-z

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