Im folgenden Beitrag geht der Autor in kritischer Auseinandersetzung mit einer aktuellen Entscheidung des 9. OGH-Senats (siehe Fn 2) unter Zugrundelegung der einschlägigen Ö-Norm-Bestimmung der Frage nach, welche Folgen eigenmächtige Abzüge von der Schlussrechnung durch den Werkbesteller für den Entgeltsanspruch des Werkunternehmers haben; insbesondere dann, wenn der Werkunternehmer in der Folge nicht rasch, schriftlich und näher begründet gegen die Abzüge protestiert.
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Bydlinski, P. Die Auslegung und Anwendung von Ö-Normen, insbesondere in Bezug auf Schlussrechnung und Schlusszahlung. wbl 22, 215–218 (2008). https://doi.org/10.1007/s00718-008-1143-7
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00718-008-1143-7