Art 6 MRK schließt grundsätzlich nicht aus, dass ein Angeklagter von einem Laiengericht verurteilt wird, auch wenn keine Gründe für den Schuldspruch angeführt werden. Trotzdem muss es dem Angeklagten und der Öffentlichkeit möglich sein, den Schuldspruch zu verstehen, damit einem fairen Verfahren Rechnung getragen und essentieller Schutz gegen Willkür geboten werden kann. Ob das österr Geschworenenverfahren den Anforderungen an eine Begründung nach der oben erwähnten Entscheidung des EGMR genügt und es außerdem richtig ist, dass behauptete Verfassungswidrigkeit im Rahmen einer Nichtigkeitsbeschwerde tatsächlich kein zulässiges Vorbringen zu bilden vermag, soll im Folgenden untersucht werden.
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Pilnacek, C. Zur Bedeutung der Taxquet-Entscheidung des EGMR für das österreichische Geschworenenverfahren. JuBl 134, 228–232 (2012). https://doi.org/10.1007/s00503-012-0234-y
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00503-012-0234-y