Skip to main content
Log in

Eingriff in die Privatsphäre durch Videokameraattrappe eines Mieters außerhalb des gemieteten (Wohn-)Bereichs

  • Rechtsprechung
  • Ordentliche Gerichte-Zivilsachen
  • Published:
Juristische Blätter

Zur Vermeidung eines Eingriffs in die Privatsphäre anderer Hausbewohner darf bei diesen nicht der Eindruck entstehen, dass sie von einer systematischen, identifizierenden Überwachungsmaßnahme eines Mieters betroffen sind und sich etwa im Überwachungsbereich einer Videokamera befinden (hier: Montage einer Videokameraattrappe im Bereich des mitgemieteten Gartens bzw des gemieteten Kfz-Abstellplatzes). Eine solche Überwachungsmaßnahme darf sich nach Maßgabe des Eindrucks für einen unbeteiligten Betrachter grundsätzlich nur auf den eigenen gemieteten (Wohn-)Bereich des Mieters beziehen.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this article

Price excludes VAT (USA)
Tax calculation will be finalised during checkout.

Instant access to the full article PDF.

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

About this article

Cite this article

Sailer, H. Eingriff in die Privatsphäre durch Videokameraattrappe eines Mieters außerhalb des gemieteten (Wohn-)Bereichs. JuBl 134, 242–244 (2012). https://doi.org/10.1007/s00503-012-0232-0

Download citation

  • Issue Date:

  • DOI: https://doi.org/10.1007/s00503-012-0232-0

Navigation