Die jüngste Wirtschafts- und Finanzkrise hat die große Bedeutung, die Ratingagenturen zukommt, deutlich gemacht. Vermehrt werden die Voraussetzungen diskutiert, bei deren Vorliegen Ratingagenturen für durch fehlerhafte Ratings verursachte Schäden zur Haftung herangezogen werden können. Der folgende Beitrag untersucht die Grundlagen und möglichen Grenzen einer solchen Haftung; dabei zeigt sich, dass die bereits dem Urbestand des ABGB angehörende Bestimmung des § 1300 ABGB in der Lage ist, auch derart neue Sachverhaltskonstellationen zu bewältigen. Schließlich werden die gewonnenen Erkenntnisse dazu herangezogen, einen aktuellen, komplex gelagerten Fall näher zu analysieren.
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Graf, G. Unautorisierte Eigenwerbung mit fehlerhaften Ratings – Haftet die Ratingagentur?. JuBl 134, 210–227 (2012). https://doi.org/10.1007/s00503-012-0209-z
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00503-012-0209-z