Die Besetzung einer unbefristeten Stelle eines Universitätsprofessors ohne Einhaltung des dafür vorgesehenen Berufungsverfahrens stellt einen Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen dar, die dem Schutz von Allgemeininteressen dienen. So zustande gekommene Arbeitsverträge sind nichtig.
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Sailer Nichtigkeit des Arbeitsvertrages eines Universitätsprofessors ohne Berufungsverfahren. JuBl 131, 390–394 (2009). https://doi.org/10.1007/s00503-009-1662-1
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00503-009-1662-1