Nach der Rsp des OGH besteht nur eine ganz allgemeine Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten über die ihm unbekannten wirtschaftlichen Auswirkungen, insb auch über jene im Prozesskostenrecht bzw überhaupt über sein Honorar. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich der reine Zeitaufwand für die Lösung einigermaßen komplexer Rechtsfragen – und sei es auch nur so weit, dass sich die Aussichten einer darauf gestützten Klage beurteilen lassen – nur schwer abschätzen lässt.
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Sailer Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts über die zu erwartenden Kosten. JuBl 131, 379–383 (2009). https://doi.org/10.1007/s00503-009-1655-0
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00503-009-1655-0