Es macht für die Frage der AGB-Kontrolle keinen Unterschied, ob ein Verwender eine Klausel, die Teil eines Vertragsformblatts ist, etwa EDV-mäßig speichert oder immer wieder bloß aus dem Gedächtnis reproduziert.
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Sailer AGB-Kontrolle für Klausel, die der Verwender bloß "im Kopf gespeichert" hat und im Einzelfall aus dem Gedächtnis in einen vorformulierten Vertragstext einfügt. JuBl 130, 789–791 (2008). https://doi.org/10.1007/s00503-008-1521-5
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00503-008-1521-5