Auch die Eingehung einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft des geschiedenen, unterhaltsberechtigten Ehegatten führt zum Ruhen des Unterhaltsanspruchs. Dies muss umso mehr dann gelten, wenn die Parteien ausdrücklich vertraglich ein Ruhen der Unterhaltspflicht bei Eingehen einer Lebensgemeinschaft vorgesehen haben.
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Sailer Ruhen nachehelichen Unterhalts bei gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft. JuBl 129, 516–518 (2007). https://doi.org/10.1007/s00503-007-1221-6
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s00503-007-1221-6