Die Bewältigung der Klimakrise, die durch den Menschen verursacht wird, ist eine der größten Herausforderungen des Jahrhunderts. Mit dem Klimaübereinkommen von Paris haben sich 195 Länder dazu verpflichtet, Maßnahmen zu setzen, um einen Beitrag zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf deutlich unter 2 °C, nach Möglichkeit bei 1,5 °C, sicherzustellen. Um dies zu gewährleisten, ist es notwendig, dass Europa bis Mitte des Jahrhunderts Klimaneutralität anstrebt.

Bis 2030 sind die energie- und klimapolitischen Zielsetzungen EU-rechtlich verankert und werden in den Mitgliedstaaten derzeit in nationales Recht umgesetzt. Die österreichische Bundesregierung hat im Mai 2018 eine Klima- und Energiestrategie (#mission2030) beschlossen. Die Strategie ist darauf ausgerichtet, die Nachhaltigkeitsziele bis 2030 in den Bereichen THG-Reduktion, erneuerbare Energie und Energieeffizienz im Einklang mit den Zielen der Europäischen Union zu erreichen. Die Sicherheit der Energieversorgung, Wettbewerbsfähigkeit, Leistbarkeit sowie Forschung & Entwicklung komplettieren das Zielsystem der Strategie, welches somit im Wesentlichen mit den fünf Zieldimensionen der Energieunion konsistent ist. Die Strategie bildet nicht nur die Grundlage für den nationalen Energie- und Klimaplan Österreichs gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Governance-System für die Energieunion und den Klimaschutz, sondern auch den mittel- bis langfristigen Rahmen für die Transformation des Energiesystems im Sinne der Ziele des internationalen Klimaschutzübereinkommens von Paris. Die langfristige „Dekarbonisierung“ muss bestmöglich im Sinne der ökosozialen Marktwirtschaft–somit wirtschaftlich, ökologisch und sozial–genutzt werden. Die Umsetzung der langfristigen Ziele bedeutet demnach nicht Wohlstandsverlust, sondern muss in einer Weise gestaltet werden, dass daraus ein wirtschaftlich, ökologisch und sozial höchst erfolgreiches Modell einer ressourceneffizienten Wirtschaft resultiert. Dazu müssen bereits in der Perspektive bis 2030 alle relevanten Vorkehrungen getroffen und „stranded costs“ bzw. „Lock-In“-Effekte vermieden werden.

Es geht bei diesem Vorhaben um den langfristigen Umbau des Energiesystems, um den Zukunftsherausforderungen im Klimaschutz gerecht werden und die Verpflichtungen im Rahmen des Pariser Übereinkommens sowie auf europäischer Ebene einhalten zu können. Dies bedeutet, dass bis 2030 die Emissionen in Sektoren außerhalb des Emissionshandels um mindestens 36 % gegenüber 2005 reduziert werden müssen. Um dies zu erreichen, hat sich Österreich ambitionierte Ziele im Erneuerbaren-Ausbau und in der Energieeffizienz gesetzt. Der Anteil erneuerbarer Energie soll bis 2030 auf 45 % bis 50 % gesteigert werden, wobei im Strombereich das Ziel gesetzt wurde, 100 % des Gesamtverbrauchs bilanziell durch Erneuerbare abzudecken. Die Primärenergieintensität soll gegenüber 2015 um 25 % bis 30 % sinken. Um diese ambitionierten Ziele zu erreichen, sieht die #mission2030 eine Reihe von Maßnahmen vor, an deren Umsetzung bereits jetzt intensiv gearbeitet wird. So wurden zwölf „Leuchtturmprojekte“ als erste wesentliche Schritte definiert, die sowohl kurzfristig als auch langfristig wirksame Maßnahmen beinhalten.

Derzeit laufen zahlreiche Prozesse zur Umsetzung der #mission2030. Einige werden im Folgenden angeführt:

  • Entsprechend der Verordnung des Governance-Systems für die Energieunion und den Klimaschutz wird der Nationale Energie- und Klimaplan (NEKP) finalisiert und Ende des Jahres an die Europäische Kommission übermittelt.

  • In einer Novelle des Emissionszertifikategesetzes wird der Rechtsrahmen für die Emissionshandelsperiode 2021 bis 2030 festgelegt.

  • Das BMNT koordiniert derzeit die Erstellung einer österreichischen Langfriststrategie, in der die Vision eines klimaneutralen Österreichs aufgezeigt werden wird.

  • Mit dem Erneuerbaren Ausbau Gesetz sollen die Weichen für einen raschen, kosteneffizienten Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung gestellt werden mit dem Ziel, bis 2030 100 % des Gesamtverbrauchs bilanziell durch Erneuerbare abzudecken.

  • In der Wärmestrategie wollen Bundesländer und Bund darstellen, wie der Ausstieg aus fossilem Heizöl sowie Erdgas gelingen kann.

  • In einem weiteren Schwerpunkt soll der Klimaschutz stärker in Bildung, Aus- und Weiterbildung verankert werden.

  • Auf Basis der von der Bundesregierung im März 2019 beschlossenen Bioökonomiestrategie wird ein entsprechender Aktionsplan mit breiter Stakeholder-Einbindung erarbeitet.

  • Mit Hilfe des Aktionsplans Grüne Finanzen sollen privates Kapital für Energiewende-Investitionen mobilisiert und der Finanzsektor klimafit gemacht werden.

  • Mit einer Novelle zum Energieeffizienzgesetz wird 2020 der Rahmen für eine Steigerung der Energieeffizienz gelegt.

  • Mit der Wasserstoffstrategie soll die Rolle von grünem Wasserstoff im Energiesystem gestärkt werden.