Zusammenfassung
Als Fortführung und Umsetzung der Erkenntnisse grundlagenorientierter (prä)klinischer Forschung leisten klinische Studien einen wesentlichen Beitrag zum medizinischen Fortschritt. Sie bilden den zentralen Baustein der translationalen Medizin und tragen so entscheidend dazu bei, medizinische Erkenntnisse in die allgemeine Versorgung einzubringen. Hierdurch wird ein langfristig effizientes, an den Bedürfnissen des Patienten orientiertes Gesundheitssystem wesentlich mit ermöglicht. Basierend auf der konkreten Zielsetzung müssen klinische Studien nationale, in zunehmendem Maße aber auch europäische und internationale regulatorische Vorgaben einhalten. Insbesondere im akademischen Bereich bedarf es hierbei der Expertise auf einer Vielzahl von Feldern, um wissenschaftsinitiierte klinische Studien zum Erfolg zu führen. Diese Expertise kann durch die Etablierung eines an die studiendurchführende Einrichtung angelehnten Studienzentrums bereitgestellt werden.
Abstract
As the continuation and implementation of findings from basic (pre‑)clinical research, clinical trials make a significant contribution to medical research. They form the central building block of translational medicine and thus make a decisive contribution to bringing medical knowledge into general care. This helps to make possible a healthcare system that is aligned to the needs of patients and functions efficiently in the long term. Based on the specific objective, clinical trials must comply with national, but increasingly also with European and international regulatory requirements. In academia in particular, expertise in a variety of fields is required in order to make investigator-driven clinical trials a success. This expertise can be provided by a clinical trial center based within the institution conducting the trial.
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Literatur
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Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Medizinprodukte (Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz – MPDG)
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Richtlinie 2001/20/EG Des Europäischen Parlaments Und Des Rates vom 4. April 2001 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung der guten klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln
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(Muster‑)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte
WMA Deklaration von Helsinki – Ethische Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen. Letzte Revision: 2013
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Interessenkonflikt
Gemäß den Richtlinien des Springer Medizin Verlags werden Autoren und Wissenschaftliche Leitung im Rahmen der Manuskripterstellung und Manuskriptfreigabe aufgefordert, eine vollständige Erklärung zu ihren finanziellen und nichtfinanziellen Interessen abzugeben.
Autoren
K. Gavenis: A. Finanzielle Interessen: K. Gavenis gibt an, dass kein finanzieller Interessenkonflikt besteht. – B. Nichtfinanzielle Interessen: Studienzentrum der UMG Göttingen, Bereich Vigilanz und Fortbildung | Mitgliedschaft: Deutsche Gesellschaft für Regulatory Affairs (DGRA e. V.). O. Guntinas-Lichius: A. Finanzielle Interessen: O. Guntinas-Lichius gibt an, dass kein finanzieller Interessenkonflikt besteht. – B. Nichtfinanzielle Interessen: Arbeitgeber: Universitätsklinikum Jena | Mitgliedschaften: Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V., Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e. V.. J. Löhler: A. Finanzielle Interessen: Forschungsförderung zur persönlichen Verfügung: Deutscher Berufsverband der HNO-Ärzte e. V.. – Referentenhonorar oder Kostenerstattung als passiver Teilnehmer: Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e. V.. – Bezahlter Berater/interner Schulungsreferent/Gehaltsempfänger o. ä.: Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e. V.. – Patente, Geschäftsanteile, Aktien o. ä. an einer im Medizinbereich aktiven Firma: Meine Frau arbeitet angestellt als MFA im Universitätsklinikum Eppendorf, Hamburg. – B. Nichtfinanzielle Interessen: Niedergelassener Arzt | Mitgliedschaft: Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e. V., Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. R. Tostmann: A. Finanzielle Interessen: R. Tostmann gibt an, dass kein finanzieller Interessenkonflikt besteht. – B. Nichtfinanzielle Interessen: Leitung Studienzentrum UMG, Leitung Projektmanagement des Deutschen Studienzentrum HNO, Das Studienzentrum UMG ist Mitglied des KKS Netzwerk Deutschland. T. Asendorf: A. Finanzielle Interessen: T. Asendorf gibt an, dass kein finanzieller Interessenkonflikt besteht. – B. Nichtfinanzielle Interessen: Institut für Medizinische Statistik, Universitätsmedizin Göttingen; Arbeitsgruppensprecher der Internationalen Biometrischen Gesellschaft | Mitgliedschaft: GMDS.
Wissenschaftliche Leitung
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Für diesen Beitrag wurden von den Autor/-innen keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.
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Wissenschaftliche Leitung
Stefanie Förderreuther, München
Rainer Sabatowski, Dresden
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CME-Fragebogen
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Die Vernetzung von grundlagenorientierter Forschung und Patientenversorgung wird in Deutschland u. a. durch die Einrichtung indikationsspezifischer Kompetenznetze der Medizin gefördert. Wie viele dieser Kompetenznetze gibt es aktuell?
10
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23
27
Für klinische Studien besteht die Pflicht zur Registrierung in einem öffentlichen Register, z. B. bei „www.clinicaltrials.gov“. Im November 2021 betrug die Zahl der hier registrierten industrieinitiierten in Deutschland durchgeführten klinischen Arzneimittelprüfungen 542. An welcher Stelle weltweit steht Deutschland damit bei dieser Studienart?
Zweiter
Vierter
Siebter
Neunter
Elfter
Durch die Medical Device Regulation (MDR) wird die neue Studienart der wissenschaftsinitiierten Medizinproduktestudien eingeführt. Wie wird diese Studienart von anderen Medizinproduktestudien abgegrenzt?
Die erhobenen Daten werden nicht zur Erlangung der Marktzulassung verwendet.
Die untersuchten Medizinprodukte besitzen keine CE-Zertifizierung.
Wissenschaftsinitiierte Medizinproduktestudien sind auf Medizinprodukte der Risikoklassen I und II begrenzt.
Auftretende Nebenwirkungen sind nicht meldepflichtig.
Eine Probandenversicherung muss nicht abgeschlossen werden.
Inwieweit hat sich durch die Verordnung 536/2014 das Einreichungsverfahren von Arzneimittelstudien gegenüber der bisherigen Rechtslage geändert?
Bei multinationalen klinischen Arzneimittelprüfungen reicht die Antragstellung in einem EU-Mitgliedstaat aus.
Die bisherige papierbasierte Einreichung ist auf ein elektronisches Verfahren über das zentrale Portal CTIS umgestellt worden.
Die bisherige Trennung der Bewertung durch Ethikkommission und Oberbehörde ist bei der Oberbehörde zusammengeführt worden, die die Gesamtbewertung vornimmt.
Die Qualifikationsunterlagen der beteiligten Prüfärzte werden zentral archiviert, hierdurch entfällt die erneute Einreichung dieser Dokumente bei zukünftigen Studien.
Die Fristen zur Bearbeitung von Mängelschreiben wurden mit denen bei Medizinproduktestudien harmonisiert und hierdurch verlängert.
Welches Merkmal eines Forschungsvorhabens führt dazu, dass der § 15 der (Muster‑)Berufsordnung der Ärzte nicht erfüllt ist?
Eine fehlende Randomisierung in unterschiedliche Behandlungsarme
Eine fehlende Verblindung
Eine fehlende Möglichkeit der Zuordnung der erhobenen Daten zu den Teilnehmern
Die Leitung des Forschungsvorhabens ist nicht an einer akademischen Einrichtung angesiedelt.
Die Finanzierung erfolgt nicht über einen öffentlichen Fördergeber.
Bei nicht oder nur unzureichend verblindeten klinischen Studien kann eine Verzerrung der erhobenen Werte durch unbeabsichtigte Unterschiede in der Behandlung erfolgen, die nicht auf die untersuchte Intervention zurückzuführen sind. Wie nennt man diese Art von Bias?
„Selection bias“
„Detection bias“
„Performance bias“
„Attrition bias“
„Reporting bias“
Im Cross-over-Design werden Patienten 2 Behandlungsarmen zugeordnet, wobei im Studienverlauf jeder Patient beide Behandlungen erhält. Lediglich die Reihenfolge, in der die Behandlungen administriert werden, unterscheidet sich zwischen den Gruppen. Was ist einer der Vorteile dieses Studiendesigns?
Gegenüber anderen Studiendesigns ist die Studiendauer i. d. R. verkürzt.
Carry-over-Effekte spielen bei diesem Studiendesign keine Rolle.
Durch den Vergleich beider Behandlungen innerhalb desselben Patienten wird der „reporting bias“ vermindert.
Insgesamt werden weniger Patienten zum Erreichen des Studienziels benötigt.
Die Definition der Endpunkte ist beim Cross-over-Design erleichtert, z. B. gegenüber dem Parallel-Group-Design.
Insbesondere in hoch regulierten klinischen Prüfungen ist der Sponsor verpflichtet, ein klinisches Monitoring zu etablieren. Welche Aufgaben hat es?
Klinisches Monitoring konzentriert sich auf die Patientensicherheit, die Datenvalidität wird durch eingebundene Datenmanager sichergestellt.
Klinisches Monitoring sichert die Patientensicherheit und Datenvalidität durch die Überprüfung der Einhaltung der regulatorischen Anforderungen, des gültigen Prüfplans sowie der Prinzipien der Guten Klinischen Praxis.
Klinisches Monitoring überprüft die durch den Sponsor vorgenommene Einordnung der klinischen Prüfung in eine Risikoklasse gemäß den ADAMON-Kriterien (ADAptiertes MONitoring).
Neben der Arbeit der in die klinische Prüfung eingebundenen Prüfzentren wird auch das Data Safety Monitoring Board (DSMB) durch klinisches Monitoring überprüft.
Klinisches Monitoring führt im Auftrag des Sponsors regelmäßige Audits der beteiligten Prüfzentren durch.
Was sind die Kriterien eines Vigilanzsystems in hochregulierten klinischen Prüfungen?
Während der gesamten Laufzeit der Studie werden negative Ereignisse gesammelt, bewertet und ggf. durch den Sponsor an die Behörden gemeldet.
Das Vigilanzsystem ist in hoch regulierten Studien dezentral organisiert, jedes Prüfzentrum bewertet und meldet ggf. die bei ihm aufgetretenen negativen Ereignisse an die Behörden.
Das Vigilanzsystem fokussiert auf negative Ereignisse, die Studienteilnehmer direkt betreffen, Verstöße gegen die Gute Klinische Praxis sind auch in Zukunft ausgenommen.
Zentrale Schnittstelle im Vigilanzsystem ist der Projektmanager, der i. d. R. auch die Meldung negativer Ereignisse an die Behörden vornimmt.
Die zuständige Behörde evaluiert nach Abschluss der Studie die Wirksamkeit des Vigilanzsystems und kann ggf. Auflagen für zukünftige Studien eines Sponsors erlassen.
Was ist der größte Vorteil eines Studienzentrums, beispielhaft des Deutschen Studienzentrums für HNO-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie (DZS-HNO), für die Durchführung einer klinischen Studie?
Die enge interdisziplinäre Vernetzung mit Bereitstellung benötigter Expertise, von der Planung bis zur Auswertung
Die Reduzierung von Kosten durch die personelle Bündelung der anfallenden Aufgaben
Durch den Beleg der Fachkompetenz wird der regulatorische Aufwand bei den Oberbehörden reduziert.
Erhöhung der Effizienz in der Studiendurchführung durch Fokussierung des Studienzentrums auf eine Klasse klinischer Studien, z. B. Arzneimittelstudien
Durch die Anbindung an die akademische Einrichtung ergeben sich steuerliche Vorteile durch den Träger.
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Gavenis, K., Guntinas-Lichius, O., Löhler, J. et al. Klinische Studien als zentraler Bestandteil patientenorientierter Forschung. Schmerz (2023). https://doi.org/10.1007/s00482-023-00712-x
Accepted:
Published:
DOI: https://doi.org/10.1007/s00482-023-00712-x
Schlüsselwörter
- Qualitätssicherung, Gesundheitswesen
- Biomedizinische translationale Forschung
- Bewertungsmechanismen im Gesundheitswesen
- Patientenorientierte Ergebnisforschung
- Klinische Studien als Thema
Keywords
- Quality assurance, health care
- Biomedical translational science
- Health care evaluation mechanisms
- Patient-centered outcomes research
- Clinical trials as topic