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Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Grundlagen, Indikation und Verordnung in der klinischen Praxis

Specialized outpatient palliative care (SAPV)

Basics, indications and prescription in clinical practice

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Zusammenfassung

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) wurde vom Gesetzgeber 2007 im § 37b des SGB V eingeführt als Versorgungsform für Menschen mit einer lebensbegrenzenden Erkrankung und einer erhöhten Versorgungskomplexität. Sie soll nicht erforderliche Krankenhauseinweisungen vermeiden und den Betroffenen ermöglichen, trotz eines komplexen Krankheitsgeschehens menschenwürdig in ihrer häuslichen Umgebung zu verbleiben und dort bis zum Tode begleitet zu werden. Initial als Versorgungsform für Erwachsene eingeführt, wurde die Versorgung 2011 um die spezialisierte ambulante pädiatrische Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche mit lebensbegrenzenden Erkrankungen erweitert. Bei SAPV und SAPPV kommt ein spezialisiertes und multiprofessionelles Palliativ Care Team (PCT) zum Einsatz, das sich durch 24-stündige Erreichbarkeit und spezielle Qualifikation auszeichnet und somit eine umfassende Unterstützung bietet. Dies erfolgt in Ergänzung der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) und zielt auf den weitestgehenden Erhalt, die Förderung und, falls möglich, die Verbesserung von Lebensqualität sowie auf die Selbstbestimmung am Lebensende ab. Die SAPV ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und bedarf einer Verordnung über das Formular 63.

Abstract

Specialized outpatient palliative care (SAPV) was introduced by the legislature in 2007 in § 37b of the German Social Code Book V (SGBV) as a form of care for people with a life-limiting illness and an increased complexity of care. It is therefore only required by some of the palliative patients. It is intended to avoid unnecessary hospital admissions and to enable those affected to remain in their home environment in a dignified manner despite a complex illness and to be accompanied there until death. Initially introduced as a form of care for adults, the need for expansion to children and adolescents with life-limiting illnesses soon became apparent, so that care was supplemented in 2011 with specialized pediatric palliative care (SAPPV). Both SAPV and SAPPV involve the use of a specialized and multiprofessional palliative care team (PCT), which is characterized by 24‑h accessibility and special qualifications, thus providing comprehensive support. This is provided in addition to general outpatient palliative care (AAPV) and aims to maintain, promote and, if possible, improve the quality of life and self-determination at the end of life as much as possible. The SAPV is a health insurance benefit and requires a prescription via form 63 by a physician.

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Abb. 1

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Correspondence to Iris Appelmann.

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Interessenkonflikt

Gemäß den Richtlinien des Springer Medizin Verlags werden Autoren und Wissenschaftliche Leitung im Rahmen der Manuskripterstellung und Manuskriptfreigabe aufgefordert, eine vollständige Erklärung zu ihren finanziellen und nichtfinanziellen Interessen abzugeben.

Autoren

I. Appelmann: A. Finanzielle Interessen: Forschungsforderung der Deutschen Krebshilfe (2016–2020), Projektförderung von Takeda Pharmaceuticals und Novartis (jeweils 2017–2020). – B. Nichtfinanzielle Interessen: Funktionsoberärztin und Ärztliche Leiterin des Palliativdienstes, Klinik für Palliativmedizin, Uniklinik der RVVTH Aachen | Mitgliedschaften: Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO), Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), Deutscher Ärztinnenbund, American Society of Hematology. H. Hoffmann-Menzel: A. Finanzielle Interessen: Referentenhonorar oder Kostenerstattung als passiver Teilnehmer: Honorare für Vorträge zu palliativmedizinischen Themen von Akademien, Kongressen oder Fachverbänden. | Keine Industrieveranstaltungen. – B. Nichtfinanzielle Interessen: Angestellt als Oberarzt, Zentrum für Palliativmedizin, Helios-Klinikum Bonn/Rhein-Sieg; Referent in mehreren palliativmedizinischen Weiterbildungsakademien | Mitgliedschaften: DGAI, BDA, DGP, DGS, PEG.

Wissenschaftliche Leitung

Die vollständige Erklärung zum Interessenkonflikt der Wissenschaftlichen Leitung finden Sie am Kurs der zertifizierten Fortbildung auf www.springermedizin.de/cme.

Der Verlag

erklärt, dass für die Publikation dieser CME-Fortbildung keine Sponsorengelder an den Verlag fließen.

Für diesen Beitrag wurden von den Autor/-innen keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.

Additional information

Wissenschaftliche Leitung

Stefanie Förderreuther, München

Rainer Sabatowski, Dresden

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CME-Fragebogen

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Was sind Merkmale und Ziele der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)?

SAPV soll menschenwürdiges Leben bis zum Tod in der stationären Umgebung ermöglichen.

Ein SAPV-Team sollte organisatorisch an ein Krankenhaus angegliedert sein.

SAPV soll die Lebensqualität und die Autonomie schwerstkranker Menschen erhalten, fördern und verbessern.

Zusätzliche Sozialleistungsansprüche von PatientInnen werden mit der SAPV-Leistung verrechnet.

SAPV ist eine spezielle Versorgungsform für Kinder und Jugendliche.

Wodurch unterscheidet sich die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) von der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV)?

Voraussetzung für die Verordnung einer SAPV ist das Vorliegen eines komplexen Symptomgeschehens.

Gesundheitspolitische Entwicklungen haben dazu geführt, dass die SAPV die AAPV abgelöst hat.

Ein SAPV-Team unterstützt die hausärztliche Versorgung während der Kernarbeitszeiten zwischen 8 und 17 Uhr.

AAPV verursacht erhebliche zusätzlichen Kosten für den Versicherer.

Die SAPV ist eine Leistung hausärztlich tätiger ÄrztInnen, die sich durch eine 4‑wöchige Hospitation auf einer Palliativstation dafür qualifiziert haben.

Über welches Formular muss die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) verordnet werden?

Formular 60

Formular 61

Formular 62

Formular 63

Formular 64

Welche Rolle hat der Hausarzt/die Hausärztin bei der Verordnung, Erbringung und Abrechnung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)?

Leistungserbringer in der SAPV ist in der Regel der Hausarzt/die Hausärztin.

Der Hausarzt/die Hausärztin konkurriert bei der Abrechnung mit dem SAPV-Team.

Der Hausarzt/die Hausärztin sollte über den Einsatz einer SAPV informiert werden.

Der Hausarzt/die Hausärztin erbringt den ärztlichen Anteil an der SAPV-Versorgung.

Der Hausarzt/die Hausärztin darf keine SAPV verordnen; dies ist die Aufgabe von PalliativmedizinerInnen.

Ein Team der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung setzt sich aus verschiedenen Berufs- und Personengruppen zusammen. Welche Berufsgruppe gehört verpflichtend dazu?

Pflegende

Ärztinnen und/oder Ärzte mit Zusatzbezeichnung Palliativmedizin

Kooperationspartner wie Apotheken

Ehrenamtliche

Seelsorger

Welche Zusatzqualifikation benötigen Mitarbeitende eines SAPV(spezialisierte ambulante Palliativversorgung)-Teams?

Eine Ärztin oder ein Arzt im SAPV-Team muss die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin besitzen.

Palliativpflegefachkräfte benötigen einen 160-stündigen Palliative-Care-Kurs.

Die Berufsgruppen müssen nicht über eine berufliche Erfahrung in der ambulanten oder stationären Palliativversorgung verfügen.

Kooperationspartner müssen keine besonderen Qualifikationen erfüllen.

PhysiotherapeutInnen können aufgrund fehlender Qualifikationsmöglichkeiten nicht Teil eines SAPV-Teams sein.

Mit welchem Ziel kann eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) verordnet werden, und was ist bei der Verordnung zu beachten?

Therapiezielfindung und ggf. -begrenzung sind die Grundlage der Verordnung. Sie sollten bereits im Vorfeld im Rahmen der hausärztlichen Versorgung erfolgen.

SAPV beschränkt sich auf die Behandlung komplexer körperlicher Symptome.

Eine Verordnung für SAPV kann nur von FachärztInnen ausgestellt werden.

Die SAPV unterstützt PatientInnen und Behandelnde bei der Behandlungs- und Versorgungsplanung und der Linderung der Kernsymptome.

An Wochenenden stellt der hausärztliche Notdienst die Versorgung der SAPV-PatientInnen sicher.

Was ist bei der Versorgung von PatientInnen mit Unterstützung durch ein SAPV(spezialisierte ambulante Palliativversorgung)-Team zu beachten?

Die Verordnung der erforderlichen Medikamente inklusive Betäubungsmittel erfolgt durch den Hausarzt/die Hausärztin.

Sämtliche pflegerischen Leistungen werden durch die Palliativpflegefachkräfte des SAPV-Teams erbracht.

Das SAPV-Team besitzt große Erfahrung und Fachkompetenz auch bei der Beratung von PatientInnen und Angehörigen, ohne den Hausarzt/die Hausärztin zu ersetzen.

Die Betreuung technischer Hilfsmittel wie z. B. von PCA(„patient-controlled analgesia“)-Pumpen gehört nicht zu den Aufgaben eines SAPV-Teams.

Im weiteren Verlauf kann keine stationäre Versorgung mehr in Anspruch genommen werden.

Die Familie eines 89-jährigen Patienten mit langsam zunehmender Desorientiertheit und Somnolenz bei progredientem Glioblastom kommt zu Ihnen zur Beratung in die Ambulanz der Klinik für Palliativmedizin. Sie werden nach den Möglichkeiten einer Verordnung einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) für diesen Patienten vor dem Hintergrund seines Wunsches nach einem Versterben im häuslichen Umfeld gefragt. Auf welcher Grundlage können Sie als niedergelassener Arzt/niedergelassene Ärztin eine Verordnung ausstellen?

Der geschilderte Fall bietet keine Grundlage für eine SAPV-Verordnung.

Die Verordnung kann sich auf den Umstand stützen, dass ein komplexes neurologisches/psychiatrisches Symptomgeschehen vorliegt.

Aufgrund einer zu kurzen Lebenserwartung des Patienten kann keine Verordnung ausgestellt werden.

Die Diagnose Glioblastom stellt per se die Grundlage für die Verordnung dar.

Bei dem Schweregrad der Erkrankung ist eine stationäre Palliativbehandlung vorhersehbar und eine SAPV daher nicht indiziert.

Welche der aufgeführten Konstellationen sind Grundlage für eine Verordnung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)?

Unbehandelte Schmerzsymptomatik

Ausgeprägte respiratorische Symptomatik

Ausgeprägte psychische Belastung der Angehörigen

Wunsch des Patienten/der Patientin, zuhause zu versterben

Psychiatrische Begleiterkrankung

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Appelmann, I., Hoffmann-Menzel, H. Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Schmerz 36, 371–380 (2022). https://doi.org/10.1007/s00482-022-00662-w

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