Hintergrund und Methode
Ein Jahr nach der Einführung des Gesetzes zur „Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ vom 06.03.2017 wurde eine Online-Befragung unter deutschen Schmerztherapeuten zur Behandlung mit Cannabisarzneimitteln (CAM) durchgeführt.
Ergebnisse
Insgesamt 120 Schmerztherapeuten nahmen an der Befragung teil. Informationen über 1560 Patienten, die durch diese Schmerztherapeuten behandelt wurden, konnten analysiert werden. Nur bei den Substanzen Dronabinol und Sativex® fühlte sich mehr als die Hälfte der Ärzte ausreichend informiert. Bei 1521 Patienten wurden Kostenübernahmeanträge an die Krankenkasse gestellt, von denen 1265 (83 %) zum Zeitpunkt der Befragung bereits entschieden waren. 457 Anträge (36,1 %) wurden abgelehnt. Unter den abgelehnten Kostenübernahmeanträgen betrafen auch 28 Anträge Palliativpatienten. 67,5 % der befragten Schmerztherapeuten waren gut über Dronabinol informiert, über die anderen Cannabisarzneimittel zum Teil deutlich weniger.
Schlussfolgerung
Die Umfrage dokumentiert ein Informationsdefizit zum Wissen und Umgang mit einzelnen CAM unter den Ärzten. Auch bei den Krankenkassen scheint aufgrund der hohen Ablehnungsrate ein Wissensdefizit vorzuliegen. Die nach dem Gesetz geforderte „nichtinterventionelle Begleiterhebung“ wird in der Praxis ab einer gewissen Patientenanzahl als zeitlich und wirtschaftlich kaum realisierbar eingeschätzt.