Zusammenfassung
Für die Arzt-Patient-Begegnung liegt das jährliche Risiko, dass diese in einer juristischen Auseinandersetzung endet, bei etwa 0,08 %. Dennoch ist das Thema immer sehr präsent. Es ist wichtig, in einer solchen Situation professionell zu agieren und sachlich zu bleiben. Ein wesentlicher Teil, der dazu beiträgt, sind Gutachten. Diese gehören zwar zu den grundlegenden Aufgaben eines Arztes/einer Ärztin, die jedoch in der Aus- und Weiterbildung nicht gelehrt werden. Hierzu soll der vorliegende Artikel einen Beitrag leisten.
Abstract
In the physician-patient encounter the annual risk that this will end in a legal dispute is around 0.08%. Nevertheless, the topic is always very present. In such a situation it is important to act professionally and remain objective. An essential part that contributes to this are expert opinions; however, although these are among the basic tasks of a physician, they are not taught in training and further education. This article aims to make a contribution to this.
Literatur
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Schmidt-Recla (2019) In: Laufs, Kern, Rehborn (Hrsg) Handbuch des Arztrechts, 5. Aufl. (§ 126 Rdn. 5)
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Interessenkonflikt
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Autoren
A. J. Gross: A. Finanzielle Interessen: A. J. Gross gibt an, dass kein finanzieller Interessenkonflikt besteht. – B. Nichtfinanzielle Interessen: Chefarzt, Klinik für Urologie, Asklepios Klinik Barmbek. C. Süfke: A. Finanzielle Interessen: C. Süfke gibt an, dass kein finanzieller Interessenkonflikt besteht. – B. Nichtfinanzielle Interessen: Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)/Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA/Leitung Konzernbereich Medizinrecht, Versicherungen & Compliance. H. Schülke: A. Finanzielle Interessen: H. Schülke gibt an, dass kein finanzieller Interessenkonflikt besteht. – B. Nichtfinanzielle Interessen: Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)/Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA/Konzernbereich Medizinrecht, Versicherungen & Compliance. M. Lindemann: A. Finanzielle Interessen: M. Lindemann gibt an, dass kein finanzieller Interessenkonflikt besteht. – B. Nichtfinanzielle Interessen: Universitätsprofessor und Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie; Koordinator des Bielefeld Center for Healthcare Compliance (BCHC).
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Wissenschaftliche Leitung
P. Aries, Hamburg
O. Distler, Zürich
M. Fleck, Bad Abbach
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J. Leipe, Mannheim
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CME-Fragebogen
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Medizinische Gutachten gehören zu den grundlegenden Aufgaben welcher Gruppen?
Ärzte/Ärztinnen
Pflegerinnen/Pfleger
Physiotherapeuten/Physiotherapeutinnen
Studentinnen/Studenten im praktischen Jahr
Gutachten gehören nicht zu den grundlegenden Aufgaben der genannten Gruppen
Welche Antwort ist falsch? Zu medizinischen Gutachten im weitesten Sinne gehören nicht …
Befundberichte.
ärztliche Atteste.
Formulargutachten.
Verlaufsberichte.
Aussagen von Nachbarn des Klägers.
Wer kann kein medizinisches Gutachten in Auftrag geben?
Gesetzliche Krankenversicherungen
Private Krankenversicherungen
Jobcenter
Staatsanwaltschaft
Strafgerichte
Welche Aussage zu den Zahlen ist falsch?
In Deutschland gibt es jährlich ca. 1.000.000.000 ambulante Behandlungskontakte.
In Deutschland gibt es jährlich ca. 19.500.000 stationäre Behandlungskontakte.
In Deutschland gibt es jährlich ca. 9000 bis 11.000 Gutachtenanträge.
Die Zahl der Gutachtenanträge ist in den letzten 10 Jahren dramatisch gestiegen.
In Deutschland gibt es ca. 385.000 berufstätige Ärzte/Ärztinnen.
Was ist in der Urologie üblich, wenn ein Gericht Auftraggeber eines Gutachtens ist?
Dass die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) eine(n) geeignete(n) Gutachter(in) benennt.
Dass der Berufsverband der Deutschen Urologen (BvDU) eine(n) geeignete(n) Gutachter(in) benennt.
Dass der lokale Qualitätszirkel eine(n) geeignete(n) Gutachter(in) benennt.
Dass eine der 17 Ärztekammern eine(n) geeignete(n) Gutachter(in) vorschlägt.
Dass die streitenden Parteien eine(n) geeignete(n) Gutachter(in) benennen.
Was zählt nicht zu den Mindeststandards eines Gutachtens?
Einfache Sprache und verständlicher Ausdruck
Ausschließlicher Einsatz der medizinischen Terminologie
Lesbarkeit
Sachliche Ausdrucksweise
Sorgfältige Sachverhaltsermittlung
Was gehört nicht zum Aufbau eines Gutachtens?
Intention der Verteidigung aufzeigen
Zweck des Gutachtens benennen
Bearbeitete Unterlagen auflisten
Beschreibung des Behandlungsverlaufs
Bewertung des medizinischen Sachverhalts
Welche Aussage ist falsch?
Im Strafprozess gilt der Grundsatz „in dubio pro reo“.
Im Strafprozess gilt der Grundsatz „in dubio contra reum“.
Die Einhaltung von Fristen ist bei Gutachten sinnvoll und notwendig.
Die durch einen Behandlungsfehler geschädigte Person ist grundlegend verpflichtet, körperliche Untersuchungen über sich ergehen zu lassen.
Es gibt keine klaren Vorgaben, ob bei einem Kontakt zum Patienten Dritte anwesend sein dürfen oder nicht.
Was gehört nicht zu den 10 häufigsten Patientenvorwürfen?
Operative Therapie, die Durchführung betreffend
Diagnostik, bildgebende Verfahren
Diagnostik, Anamnese/Untersuchung
Ungebührliches Verhalten
Indikation
Welche Aussage zur Vergütung von Gutachten ist richtig?
Einfache Gutachten werden in der Regel nicht vergütet.
Gutachten nach standardisierten Schemata ohne spezielle Erörterung mit einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad werden mit 80 €/h vergütet.
Gebühren für Gutachten mit hohem Schwierigkeitsgrad werden frei verhandelt.
Der Kostenrahmen einer Gutachtenanfrage ist auf keinen Fall verhandelbar.
Schreibarbeiten werden mit 1,50 €/1000 Anschläge vergütet.
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Gross, A.J., Süfke, C., Schülke, H. et al. Medizinische Gutachten. Z Rheumatol 82, 776–783 (2023). https://doi.org/10.1007/s00393-023-01443-1
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00393-023-01443-1
Schlüsselwörter
- Arzt-Patienten-Beziehung
- Patientenvorwürfe
- Medizinischer Sachverständiger
- Gerichtsverfahren
- Schweigepflicht