Schwerpunkte der Versorgungsleistung internistischer Rheumatologen sind die Abklärung und Behandlung entzündlich rheumatischer Systemerkrankungen, also z. B. der rheumatoiden Arthritis, der Spondyloarthritiden, Kristallarthropathien, Kollagenosen und Vaskulitiden sowie autoinflammatorischer Syndrome. Die Prävalenzen dieser Krankheitsbilder addieren sich auf etwa 2,1 % der erwachsenen Bevölkerung oder 1,45 Mio. Betroffene [32]. Darüber hinaus müssen internistische Rheumatologen über profunde differenzialdiagnostische Kenntnisse anderer muskuloskeletaler Krankheitsbilder und Komorbiditäten, wie z. B. Arthrosen, Osteoporose oder Fibromyalgie, verfügen.
Ambulante Versorgung
Die Kommission geht – wie im Memorandum von 2008 näher ausgeführt – weiterhin davon aus, dass Patienten mit bereits diagnostizierter entzündlich rheumatischer Erkrankung in der ambulanten Versorgung im Mittel 4‑mal pro Jahr rheumatologisch gesehen werden müssen und dass jede Konsultation einschließlich Vor- und Nachbereitung durchschnittlich 20 min dauert. Der Bedarf an ambulanter internistisch rheumatologischer Versorgung von 100.000 Erwachsenen lässt sich hieraus wie folgt berechnen: 2100 Fälle × 4 Kontakte × 20 min je Fall = 2800 h.
Zusätzlich zu berücksichtigen sind die inzidenten Fälle der genannten Erkrankungen, deren Abklärung im Mittel 1,5 Kontakte à 40 min (d. h. 1 h pro Patient und Jahr) erfordert. Unterstellen wir eine durchschnittliche Krankheitsdauer von 20 Jahren, ergäben sich pro 100.000 Einwohner und Jahr 105 solcher Fälle. Ihre Versorgung würde noch einmal 105 h erforderlich machen.
Weiter zu berücksichtigen sind Kranke mit schweren, prognostisch ungünstigen Verlaufsformen von Arthrosen, chronischen Schmerzsyndromen der Bewegungsorgane sowie Osteopathien. Hier stehen Differenzialdiagnostik und Behandlungsempfehlungen im Vordergrund. Die Schwerpunktbetreuung dieser Patienten kann in der Regel anderen ärztlichen Disziplinen überantwortet werden. Etwa 18 Mio. Menschen in Deutschland (26.000 je 100.000 Erwachsene) sind von diesen Krankheiten betroffen [32]. Für diese Patienten muss im Bedarfsfall die grundsätzliche Möglichkeit der konsiliarischen Mitbetreuung durch einen internistischen Rheumatologen bestehen. Wenn wir bei 10 % dieser Betroffenen einen rheumatologischen Mitbetreuungsbedarf von lediglich 15 min pro Patient und Jahr veranschlagen, so ergibt sich je 100.000 Einwohner ein jährlicher Gesamtzeitbedarf von 2600 × 0,25 h = 650 h.
Zusammen genommen ergibt sich hieraus pro 100.000 Erwachsene und Jahr ein Zeitbedarf von 3555 Arbeitsstunden internistischer Rheumatologen. Das ZI-Panel von 2014 [31] hat bei Internisten eine mittlere Zahl von 54 Arbeitsstunden pro Woche, davon 38 h in der direkten Patientenversorgung, ermittelt, an 224 Tagen pro Jahr (1702 h pro Jahr). Unter Zugrundelegung dieser sehr hohen Arbeitsleistung ergibt sich ein Mindestbedarf von 2 internistischen Rheumatologen je 100.000 erwachsene Einwohner oder 1350 Rheumatologen bei 68 Mio. Erwachsenen (Tab. 1).
Tab. 1 Anhaltszahlen und Berechnungen
Der ermittelte Bedarf wird deutlich höher, wenn eine durchschnittliche Gesamtarbeitszeit von 40 h pro Woche (davon wie in der ZI-Berechnung 70 % in der direkten Patientenversorgung = 28 h) zugrunde gelegt würde (1254 Arbeitsstunden pro Jahr). Zudem haben nicht alle vertragsärztlich tätigen Rheumatologen einen vollen Versorgungsauftrag. Dies trifft auf 70 % der hausärztlich und 67 % der fachärztlich niedergelassenen Rheumatologen zu [15]. Weitere 11 % der hausärztlich und 10 % der fachärztlich tätigen Rheumatologen haben einen Versorgungsauftrag von mehr als 30 h pro Woche. Die übrigen 19 % der hausärztlich und 23 % der fachärztlich tätigen Rheumatologen haben Versorgungsaufträge zwischen 10 und 30 h. Man müsste also einen Abschlag von mindestens 10 % der Arbeitszeit vornehmen (entspricht 1130 leistbaren Arbeitsstunden pro Jahr). Unter diesen Prämissen ergibt sich ein Bedarf von 3 internistischen Rheumatologen je 100.000 Einwohner. Daher stellt die Forderung nach 2 internistischen Rheumatologen den Mindestbedarf dar. Inwieweit besonders geschultes Pflegepersonal oder auch moderne IT-Technik zur Bewältigung von höheren Patientenzahlen beitragen können, sollte modellhaft erprobt und evaluiert werden.
Akutstationäre Versorgung
Die Aufgaben der akutstationären Versorgung unterliegen kontinuierlichen Wandlungen, die sich u. a. durch den medizinischen Fortschritt, die gewünschte Verlagerung von Leistungen in den ambulanten Sektor und nicht zuletzt die demografische Situation ergeben. Letzteres bedingt einen eher zunehmenden Bedarf an akutstationärer Versorgung für ältere funktionseingeschränkte Patienten.
Eine Schätzung der benötigten akutstationären Kapazitäten ist nur mit Unschärfen möglich. Das 2008 veröffentlichte Memorandum hielt 48 Akutkrankenhausbetten für je 1 Mio. Einwohner für angemessen. Seither hat die Verweildauer in der internistischen akutstationären Rheumatologie weiter abgenommen, nicht zuletzt durch die Einführung der DRGs. Zudem achten die Kostenträger noch stärker auf die Indikationsqualität akutstationärer Aufnahmen. Andererseits besteht für spezialisierte rheumatologische Akutkrankenhausabteilungen die Möglichkeit der Durchführung der rheumatologischen Komplexbehandlung. Für Kliniken mit einem ambulanten Versorgungsangebot (§ 116b SGB V-Ambulanz, Ermächtigungsambulanz, Hochschulambulanz, Institutsambulanz etc.) bestehen die Herausforderung und Chance, ambulant versorgte Rheumapatienten im Falle einer hier nicht mehr beherrschbaren Behandlungssituation direkt akutstationär weiter zu versorgen.
Aufgrund der jährlichen Diagnosestatistik des Bundesamtes für Statistik wurden für das Jahr 2013 im Auftrag des Verbands rheumatologischer Akutkliniken (VRA) die Zahlen stationär behandelter Patienten mit entzündlich rheumatischen Systemerkrankungen ermittelt [13]. Pro 100.000 Einwohner fanden 120 stationäre Behandlungen in diesem Indikationsgebiet statt. Bezieht man auch die Fälle ein, die fachfremd in anderen Abteilungen behandelt werden (s. unten), so kommt man auf eine Bedarfsberechnung „akutstationäre Rheumatologie“ von ca. 200 Patienten/100.000 Einwohner. Die durchschnittliche Verweildauer beträgt ca. 10 Tage und der Bettennutzungsgrad 85 %. Hieraus ergibt sich eine Bedarfszahl zwischen 39 Betten je 1 Mio. Einwohner (bei Zugrundelegung von 120 stationären Behandlungen) und 65 Betten je 1 Mio. (bei Zugrundelegung von 200 Behandlungen je 100.000 Einwohner). Der Mittelwert beider Zahlen ist 52. Wir korrigieren daher die 2008 ermittelte Bedarfszahl von 48 akutrheumatologischen Betten je 1 Mio. Einwohner nur minimal auf 50 Betten je 1 Mio. Einwohner (Tab. 1).
Eine Erhebung des Verbands rheumatologischer Akutkliniken im Oktober 2016 ergab bei 41 antwortenden VRA-Mitgliedskliniken eine gesamte Bettenzahl von 1704, im Durchschnitt 42 Betten (Range 6–130). Die Gesamtzahl der dort tätigen internistischen Rheumatologen betrug 172, hinzu kamen 150 angehende Rheumatologen in Weiterbildung [24]. Die Versorgungsdichte betrug daher 1 Rheumatologe je 10 Betten oder 1 ärztlicher Mitarbeiter je 5,3 Betten. Von den 41 Kliniken verfügen 38 Einrichtungen über mindestens 2 hauptamtliche Rheumatologen, wie in der Strukturqualität 2010 für akutstationäre Rheumaeinrichtungen festgelegt [19]. Unterstellt man bei den 18 nicht antwortenden VRA-Kliniken und weiteren 20 rheumatologisch tätigen Krankenhausabteilungen in Deutschland, dass ihre Bettenzahl ebenfalls im Durchschnitt 42 beträgt, so kommt man auf weitere 1596 stationäre Betten, insgesamt also 3300 Betten. Diese Zahl ist, wie erwähnt, eine Hochrechnung. Die oben ermittelte Bedarfszahl von 50 Betten je 1 Mio. Einwohner ergibt 4000 Betten in ganz Deutschland. Dieser Mehrbedarf von ca. 700 Betten erklärt sich einerseits aus der Alterung unserer Gesellschaft und der steigenden Lebenserwartung von Patienten mit entzündlich rheumatischen Krankheiten, andererseits würde eine höhere Kapazität es auch ermöglichen, mehr Patienten mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen fachspezifisch zu versorgen. In dem oben erwähnten Gutachten im Auftrag des VRA [13] wurde gezeigt, dass mindestens ein Drittel der Patienten mit dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes verschiedener Rheumadiagnosen in internistischen Abteilungen ohne ausgewiesene Rheumafachabteilung akutstationär versorgt werden. Es ist davon auszugehen, dass viele dieser Patienten in einer Rheumaklinik angemessener versorgt wären, auch wenn bei einem Teil dieser Patienten die nichtfachspezifische Versorgung durch besondere Indikationen oder Komplikationen (z. B. Notwendigkeit intensivmedizinischer Versorgung) bedingt sein mag. Die Bedarfszahl von 4000 Betten für ganz Deutschland ist also unter der Prämisse des Abbaus nichtfachspezifischer stationärer Kapazitäten zu sehen.
Medizinische Rehabilitation
Die heute verfügbaren akutmedizinischen Therapiemöglichkeiten können auch zu einem veränderten Bedarf an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation führen, dessen Schätzung ebenfalls nur angenähert möglich ist. Das DGRh-Memorandum von 2008 ging am Beispiel der rheumatoiden Arthritis (RA) von 20.000 Leistungen pro Jahr im Zuge des Antragsverfahrens oder der Anschlussrehabilitation aus. Angesichts der zunehmend besseren funktionellen Kapazität der RA-Kranken [27] gehen wir von einem um 25 % verringerten Bedarf, also 15.000 Leistungen pro Jahr, aus. Für die anderen entzündlich rheumatischen Erkrankungen muss ein ähnlicher Rehabilitationsbedarf wie für die RA unterstellt werden, sodass in der Summe bei 1,45 Mio. Betroffenen mit entzündlich rheumatischen Systemerkrankungen etwa die 2,6-fache Anzahl der für RA genannten Rehabilitationsleistungen indiziert ist, also ca. 40.000 p. a., wovon jeweils 20.000 Leistungen entsprechend dem gesetzlichen Auftrag in Trägerschaft der GRV bzw. der GKV durchzuführen sind.
Sofern die gesetzliche Rentenversicherung Träger der Maßnahme ist, sollte diese Versorgung in möglichst großen Kompetenzzentren für rheumatologische Rehabilitation (ca. 100 Betten bzw. ambulante Behandlungsplätze) erfolgen, die den Strukturvorgaben und Qualitätskriterien von BAR und DRV entsprechen [4, 6]. Sie implizieren, dass viele Aufgaben der Rehabilitation vom multiprofessionellen Rehabilitationsteam mit Expertise für entzündlich rheumatische Erkrankungen wahrgenommen werden. Auf Basis dieser Strukturvorgaben und nach Einschätzung der Kommission sind für 40 Betten bzw. ambulante Behandlungsplätze mindestens 1 Rheumatologe und 1 Arzt in Weiterbildung vorzusehen. Die Einhaltung der Strukturvorgaben wird von den Leistungsträgern regelmäßig überprüft. Größere Einheiten sind auch deshalb notwendig, weil spezifische medizinische und berufsbezogene Angebote sowie Patientenschulung mit einer ausreichenden Anzahl von Personen mit ähnlichen Problemlagen stattfinden sollten. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (v. a. Rentner) leisten wohnortnah an rheumatologische Akutkliniken angegliederte rehabilitative Einrichtungen einen nahtlosen Anschluss an die akutstationäre Rheumatologie. Dies können auch kleinere Einheiten sein. Entscheidend ist, dass die internistisch rheumatologische Sachkompetenz in der Einrichtung gesichert ist.
Nach der Statistik der Deutschen Rentenversicherung wurden im Jahr 2015 nach dem Antragsverfahren 7000 stationäre Rehabilitationsleistungen wegen rheumatoider Arthritis (RA), 2000 wegen anderer entzündlicher Polyarthritiden, 4100 wegen ankylosierender Spondylitis oder sonstiger entzündlicher Spondyloarthritiden und 2400 wegen SLE oder anderer Kollagenosen durchgeführt [6]. Anschlussrehabilitationen erfolgten deutlich seltener und wurden nur aggregiert angegeben. Angaben für ganztags ambulante Rehabilitationsleistungen wegen entzündlich rheumatischer Systemerkrankungen sind in der DRV-Statistik nicht ausgewiesen, nach anderen Datenerhebungen aber sehr viel seltener als stationäre Leistungen. Somit stehen dem dargestellten Bedarf von 20.000 Rehabilitationsleistungen der DRV wegen entzündlich rheumatischer Erkrankungen nach dem Antragsverfahren 15.500 stationäre sowie eine wahrscheinlich deutlich kleinere Zahl ganztags ambulanter Leistungen gegenüber, deren Anteil für diese Indikationsgruppe geringer geschätzt wird als für andere Krankheiten (14 % im Jahr 2015 [7], entsprechend 2500 Leistungen). Von den 20.000 erforderlichen Rehabilitationsleistungen der DRV werden 2000 nicht erbracht, für die bei Annahme einer durchschnittlichen Verweildauer von 23 Tagen in internistisch rheumatologischen Fachabteilungen der Rehabilitationseinrichtungen und einem Nutzungsgrad von 83 % [29] im Jahr 2015 160 zusätzliche Betten bzw. ambulante Plätze benötigt werden. Die Kommission geht davon aus, dass sich die im Memorandum von 2008 beschriebenen deutlich größeren Defizite der rehabilitativen Versorgung im Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung nicht verbessert haben. Bei einer mindestens um den Faktor 5 geringeren Erbringung von Rehabilitationsleistungen bei entzündlich rheumatischen Erkrankungen durch die Krankenkassen gegenüber der Rentenversicherung [25] werden mindestens 16.000 von 20.000 indizierten Maßnahmen durch die Krankenversicherung nicht erbracht. Die unter den oben genannten Prämissen der Verweildauer und des Nutzungsgrades fehlenden 1440 Betten bzw. ambulanten Plätze (1280 beim Kostenträger Krankenversicherung und 160 in Trägerschaft der Rentenversicherung) entsprechen bei einem Schlüssel von 1 Rheumatologen auf 40 Betten/Plätzen einem zusätzlichen Bedarf von 36 internistischen Rheumatologen.