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Unmittelbare Erteilung einer Sonderbedarfszulassung durch das Gericht

SBG V 101 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; Bedarfsplanungs-RL 36, 37

  • RECHTSPRECHUNG
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Medizinrecht Aims and scope Submit manuscript

Zusammenfassung

1. Enthält ein Zulassungsbescheid, der nach seinem Verfügungssatz in Ausführung des sofort vollziehbaren erstinstanzlichen Urteils ergeht und sich an den Vorgaben des SG orientiert, keine Vorläufigkeitsregelung, sondern eigene und auch endgültige Regelungen, so handelt es sich nicht um einen “Ausführungsbescheid”; der Bescheid wird Gegenstand des bereits anhängigen Berufungsverfahrens.

2. Nicht auf Neubescheidung, sondern auf Verpflichtung zur Erteilung der Zulassung ist zu erkennen, wenn der Beurteilungsspielraum so verdichtet ist, dass nur eine Entscheidung zugunsten einer Zulassung rechtsfehlerfrei ist.

3. Die wiederholte und anhaltend grobe Verletzung der Ermittlungspflicht durch die Zulassungsinstanzen wie auch die verweigerte Mitwirkung einzelner Krankenkassen führt zu einer eingeschränkten Umkehr der Beweislast für den bestehenden Sonderbedarf.

4. Bereits aus der Anzahl der tatsächlich durch das Verfahren nachgewiesenen Kostenerstattungen in der fraglichen Zulassungsregion können sich ausreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein ungedeckter und dauerhafter Versorgungsbedarf besteht, der durch die niedergelassenen Psychotherapeuten nicht zuverlässig gedeckt werden kann (Leitsätze des Bearbeiters).

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LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.5.2022 – L 7 KA 12/20. Unmittelbare Erteilung einer Sonderbedarfszulassung durch das Gericht. MedR 40, 861–869 (2022). https://doi.org/10.1007/s00350-022-6320-9

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