Zusammenfassung
1. Wird im Fortgang des Ermittlungsverfahrens der Anfangsverdacht, der den Erlass des Durchsuchungsbeschlusses begründet hatte, wieder beseitigt, so ist die Fortführung der Durchsuchung in Form der Durchsicht der aufgefundenen Unterlagen rechtswidrig.
2. Zur Begründung des Anfangsverdachts beim vorgeblich groß angelegten ärztlichen Abrechnungsbetrug.
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LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 27.5.2022 – 12 Qs 24/22. Zur Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs. MedR 40, 754–756 (2022). https://doi.org/10.1007/s00350-022-6299-2
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-022-6299-2