Zusammenfassung
1. Ein in mehrere Hausbriefkästen eingeworfenes Schreiben, in dem von einem Zahnarzt behauptet wird, er habe aufgrund möglicher finanzieller Interessen ohne Not einen gesunden Zahn ziehen wollen und in einer eidesstattlichen Versicherung unwahre Angaben gemacht, stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, wenn die Behauptungen nicht erweislich wahr sind.
2. Einen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht stellt es weiter dar, wenn ein Zahnarzt gegenüber unbeteiligten Dritten geziehen wird, eine skrupellose Vorgehensweise an den Tag zu legen, wenn ein berechtigtes Interesse für diese Maßnahme nicht erkennbar ist.
Author information
Consortia
Rights and permissions
About this article
Cite this article
OLG Nürnberg, Beschl. v. 23.6.2020 – 3 W 1837/20 (LG Nürnberg-Fürth). Persönlichkeitsrechtsverletzung durch ehrenrührige Behauptung über Zahnarztleistung. MedR 39, 1088–1090 (2021). https://doi.org/10.1007/s00350-021-6063-z
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-021-6063-z