1. Vor der operativen Entfernung eines Weisheitszahnes in einer Zahnarztpraxis ist keine Aufklärung
geboten, dass der Eingriff auch in einer kieferchirurgischen Praxis durchgeführt werden kann.
2. Der Umstand, dass es bei einem solchen Eingriff zu einer Verletzung des Nervus lingualis gekommen
ist, rechtfertigt für sich genommen nicht den Schluss auf einen Behandlungsfehler.