Skip to main content
Log in

Berufsrechtliches Rügeverfahren, Anforderungen an ein ärztliches Attest

HeilBG 3 Abs. 1, 13 S. 2, 17 Abs. 4, 24 Abs. 1; HmbKGH 58, 59; VwGO 67 Abs. 4, 113 Abs. 1; BO der Hamburger Ärzte und Ärztinnen 25 S. 1; Hauptsatzung der Ärztekammer Hamburg 8, 11

  • RECHTSPRECHUNG
  • Published:
Medizinrecht Aims and scope Submit manuscript

Zusammenfassung

1. Im Verfahren vor dem Hamburgischen HeilBGH gilt der Vertretungszwang nach 67 Abs. 4 VwGO nicht.

2. Erhebt ein Kammermitglied gegen eine Rüge, die ihm die Heilberufskammer wegen eines Berufspflichtenverstoßes erteilt hat, Beschwerde (59 Abs. 4 HmbKGH), so entscheiden in Hamburg die Berufsgerichte hierüber nach dem Maßstab des 113 Abs. 1 VwGO, der über 13 S. 2 HeilBG und 22 HmbDG ergänzend anzuwenden ist.

3. Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Präsident der Ärztekammer Hamburg einen Rügebescheid unterzeichnet, dessen Erlass vom Vorstand der Ärztekammer beschlossen worden ist.

4. Zu den Sorgfaltspflichten bei der Ausstellung eines ärztlichen Attests gehört es, dass der Arzt darin nachvollziehbar darstellt, auf welche Weise er zu den attestierten Erkenntnissen gekommen ist. Die bloße Wiedergabe subjektiver Schilderungen des Patienten genügt auch dann nicht, wenn der Arzt aufgrund langjähriger Kenntnis des Patienten dessen Angaben vertraut.

5. Eine angeblich fehlende Einsicht hinsichtlich eines vorgeworfenen Verhaltens und das angeblich mangelnde Interesse an der Aufarbeitung der Angelegenheit dürfen bei der Maßnahmenbemessung wegen eines Berufspflichtenverstoßes nicht verschärfend berücksichtigt werden.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this article

Price excludes VAT (USA)
Tax calculation will be finalised during checkout.

Instant access to the full article PDF.

Author information

Consortia

Rights and permissions

Reprints and permissions

About this article

Check for updates. Verify currency and authenticity via CrossMark

Cite this article

Hamburgischer HeilBGH, Urt. v. 4.11.2020 – 15 Bf 63/20.HBG (Hamburgisches BerufsG für die Heilberufe). Berufsrechtliches Rügeverfahren, Anforderungen an ein ärztliches Attest . MedR 39, 590–598 (2021). https://doi.org/10.1007/s00350-021-5918-7

Download citation

  • Published:

  • Issue Date:

  • DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-021-5918-7

Navigation