Zusammenfassung
1. Bei einer zeitbezogenen Plausibilitätsprüfung gelten für die Überschreitung der Grenzwerte im Sinne der Prüfkriterien (Zeitprofile) bei einer Zulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag ein Tagesprofil von sechs Stunden und ein Quartalsprofil von 390 Stunden.
2. Aus der Neufassung der Prüfzeiten zum Quartal II/20 folgt nicht, dass die zuvor geltenden Prüfzeiten fehlerhaft festgesetzt wurden und damit nichtig sind.
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SG Marburg, Beschl. v. 21.8.2020 – S 12 KA 1/18 (noch nicht rechtskräftig, Berufung ist anhängig). Auswirkungen einer Zulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag sowie der Neufassung der Prüfzeiten im EBM auf die Plausibilitätsprüfung . MedR 39, 579–588 (2021). https://doi.org/10.1007/s00350-021-5916-9
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-021-5916-9