Zusammenfassung
Bei ambulanten Eingriffen genügt eine Aufklärung am Operationstag, sofern dem Patienten die Entscheidung überlassen bleibt, ob er den Eingriff durchführen lassen will. Bei einer ambulant durchgeführten Koloskopie ist die Aufklärung auch dann noch als rechtzeitig anzusehen, wenn sie erst erfolgt, nachdem der Patient die zur Vorbereitung erforderliche medikamentöse Darmreinigung bereits abgeschlossen hat.
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OLG Dresden, Beschl. v. 16.3.2020 – 4 U 2626/19 (LG Leipzig). Rechtzeitigkeit der Aufklärung bei ambulanten Eingriffen . MedR 39, 49–52 (2021). https://doi.org/10.1007/s00350-020-5763-0
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