Zusammenfassung
1. Der Vergütungsanspruch des Krankenhauses setzt die Einwilligung des Patienten in die ärztliche Behandlung voraus.
2. Die Einwilligungsprüfung ist Teil der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
3. Die Einwilligungsprüfung folgt den Grundsätzen der Arzthaftungsrechtsprechung.
4. Die Aufklärung über Behandlungsalternativen kann auch die unterschiedlichen Chancen und Risiken einer kurativen und palliativen Behandlung umfassen.
5. Von einer ordnungsgemäßen Aufklärung kann bei objektiv medizinisch erforderlichen Behandlungen im Sinne einer widerlegbaren Vermutung regelmäßig ausgegangen werden. Das gilt jedoch nicht, wenn die Behandlung mit einem hohen Risiko schwerwiegender Schäden verbunden ist. (Leitsätze des Bearbeiters)
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BSG, Urt. v. 19.3.2020 – B 1 KR 20/19 R (LSG Hamburg). Vergütungsanspruch des Krankenhauses und Patientenaufklärung . MedR 38, 941–946 (2020). https://doi.org/10.1007/s00350-020-5713-x
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