Zusammenfassung
1. Einem Patienten, der infolge eines Behandlungsfehlers schwerst hirngeschädigt ist, steht über den bisherigen Regelsatz von 500.000 € hinaus ein Schmerzensgeld in Höhe von 800.000 € zu. Dieser Betrag stellt eine gebotene Fortschreibung der bisherige Schmerzensgeldbeträge dar.
2. Auch bisher wurde der Schmerzensgeldbetrag von 500.000 € in Einzelfällen überschritten.
3. Hohe Schmerzensgeldbeträge sind auch deshalb gerechtfertigt, weil sie seit fast 2 Jahrzehnten stagnieren und weil sie vor dem Hintergrund einer Niedrigzinsphase gesteigert werden müssen. (Leitsätze des Bearbeiters)
Author information
Consortia
Rights and permissions
About this article
Cite this article
LG Gießen, Urt. v. 6.11.2019 – 5 O 376/18. Höchstbetrag beim Schmerzensgeld – 800.000 € bei schwerster Hirnschädigung nach Routineoperation . MedR 38, 933–936 (2020). https://doi.org/10.1007/s00350-020-5709-6
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-020-5709-6