Zusammenfassung
Für die allein maßgebliche Prüfung, ob der Berufsangehörige durch sein Verhalten nicht mehr das für die Ausübung seines Berufes unabdingbare Ansehen und Vertrauen besitzt, ist rechtlich unerheblich, ob eine strafrechtliche Verurteilung erfolgt oder wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung unterblieben ist.
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Hess. VGH, Urt. v. 23.8.2018 – 25 A 1027/17.B (VG Gießen). Berufsunwürdigkeit eines Psychologischen Psychotherapeuten bei unterbliebener Strafverfolgung . MedR 38, 229–235 (2020). https://doi.org/10.1007/s00350-020-5493-3
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-020-5493-3