Zusammenfassung
1. Abweichungen der regionalen von der bundesdurchschnittlichen Fallzahlentwicklung können grundsätzlich das Vorliegen regionaler Besonderheiten indizieren.
2. Zuschläge auf den Orientierungswert kommen nur bei Unterschieden in Betracht, die von einigem Gewicht sind. Zu fordern ist regelmäßig eine deutliche Abweichung eines regionalen Parameters vom Bundesdurchschnitt.
3. Daten für weit zurückliegende Zeiträume können nur dann eine valide Grundlage für eine prospektive Festsetzung sein, wenn ihre Aussagekraft für Folgezeiträume durch im Zusammenhang stehende andere Umstände oder durch übereinstimmende Daten über mehrere Zeiträume hinweg untermauert werden.
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BSG, Urt. v. 29.11.2017 – B 6 KA 42/16 R (LSG Hessen). Zu den Voraussetzungen eines Zuschlags auf den Orientierungswert aufgrund regionaler Besonderheiten . MedR 37, 97–102 (2019). https://doi.org/10.1007/s00350-018-5142-2
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-018-5142-2