Zusammenfassung
Ein eingetragener Verein, auch wenn er als Unterverband eines anerkannten Verbands der freien Wohlfahrtspflege organisiert ist, hat kein Recht gegenüber den Zulassungsgremien auf Erteilung einer Zusicherung, Gesellschaftsanteile einer 1992 zugelassenen und als GmbH organisierten kommunalen Einrichtung nach §311 Abs. 2 SGB V ohne Verlust des Status als kommunale Einrichtung übernehmen zu können. (Leitsatz des Bearbeiters)
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BSG, Urt. v. 21.3.2018 – B 6 KA 46/16 R – (SG Potsdam). Übernahme einer kommunalen Einrichtung nach §311 Abs. 2 SGB V durch einen eingetragenen Verein . MedR 37, 93–97 (2019). https://doi.org/10.1007/s00350-018-5141-3
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-018-5141-3