Zusammenfassung
Eine medizinisch indizierte und nach dem Stand der medizinischen Kunst durchgeführte MRT-Aufnahme des menschlichen Körpers ist durch die Einwilligung des Patienten auch im Hinblick auf den Einbruch in die informationelle Selbstbestimmung einer Patientin selbst dann gedeckt, wenn ein Teil der Aufnahme ein von der Patientin nicht erwartetes “Nacktbild” der Körperoberfläche erzeugt.
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KG, Urt. v. 25.9.2017 – 20 U 41/16 (LG Berlin). MRT-Aufnahme als medizinisch indizierter Eingriff in die Intimsphäre . MedR 36, 312–316 (2018). https://doi.org/10.1007/s00350-018-4911-2
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-018-4911-2