Zusammenfassung
Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung eines Verwaltungsaktes, mit dem die Fachkundebescheinigung im Strahlenschutz entzogen wird, ist keine nur einer eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterliegende Prüfungsentscheidung, weil der Behörde bei der verfahrensimmanenten Überprüfung, ob der Prüfling über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz verfügt, kein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist. (Leitsatz des Bearbeiters)
Author information
Consortia
Rights and permissions
About this article
Cite this article
OVG Münster, Urt. v. 24.11.2016 – 13 A 293/15 (VG Minden). Anforderungen an ein Gespräch zur Überprüfung der Fachkunde im Strahlenschutz . MedR 35, 496–498 (2017). https://doi.org/10.1007/s00350-017-4633-x
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-017-4633-x